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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Greenstruct UG (haftungsbeschränkt) – Stand: Mai 2026
 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Greenstruct UG (haftungsbeschränkt), Lilienthalstrasse 4, 85579 Neubiberg, vertreten durch Justin Hessel und Jonas Vornefeld (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.


§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtsverbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe dar.
Der Auftraggeber gibt durch Absenden einer Anfrage oder Unterzeichnung eines Angebots ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Werktagen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung annehmen.
Verträge kommen ausschließlich in deutscher Sprache zustande.


§ 3 Leistungsumfang

Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Es handelt sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, um eine Dienstleistung (Werkvertrag nur bei ausdrücklicher Vereinbarung).
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Mehraufwand aus Änderungswünschen des Auftraggebers wird gesondert vergütet.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern keine anderen Zahlungsziele schriftlich vereinbart wurden.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars zu verlangen.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung.
Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Der Auftraggeber benennt einen erreichbaren Ansprechpartner, der zur Entscheidung über projektrelevante Fragen befugt ist.


§ 6 Lieferfristen und Termine

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als „verbindlich" bezeichnet werden.
Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder nicht zu vertretender Umstände berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Fristverlängerung.


§ 7 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber als Referenz namentlich zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.


§ 8 Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des Nettoauftragswertes begrenzt.
Mängelansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen.


§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke, Konzepte und Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.
Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.


§ 10 Kündigung

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mehr als einer Rechnung mehr als 30 Tage in Zahlungsverzug gerät.
Bei Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt.


§ 11 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers: [Ort].
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

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